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Warum ist 1D-LSD legal?

Warum ist 1D-LSD legal?

22.11.2023

Kurz gesagt

1D-LSD und 1D-AL-LAD sind in Deutschland legal, da ihre chemische Struktur nicht im NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) aufgeführt werden. Nur die Vorgänger 1cP-LSD, sowie 1V-LSD sind in diesem aufgenommen und somit nicht legal.
Da in Deutschland genau angegeben werden muss, was verboten ist, und  1D-LSD und 1D-AL-LAD nicht aufgeführt werden sind sie somit 100 % legal.

Vollständige Erklärung

1D-LSD (1-(1,2-Dimetyhlcyclobutan-1-Carbonyl)-Lysergsäurediethylamid hemi-L-Tartrat) und 1D-AL-LAD sind sogenannte LSD-Derivate oder werden auch als "Prodrug" bezeichnet. Das heißt, 1D-LSD ist eine Abwandlung der Lysergsäure, welche natürlich im Mutterkornpilz vorkommt und der Grundstoff zu „herkömmlichen“ LSD (Lysergsäurediethylamid) ist.

LSD ist durch das Betäubungsmittelgesetz in Deutschland schon seit 1971 verboten. Derivate von LSD, wie das mittlerweile verbotene 1cP-LSD oder 1V-LSD, werden jedoch nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst. Diese sind im NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) geregelt. Dieses Gesetz definiert genau, welche Substanzen verboten sind.

Entscheidend für die Legalität von 1D-LSD und 1D-AL-LAD sind besonders zwei Faktoren im Gesetzestext. Diese sind zum einen die Definition, dass Derivate mit einer molekularen Masse bis 500u (g/mol) verboten sind und die Auflistung von Cycloalkylcarbonyle, welche ebenfalls verboten sind.

1D-LSD umgeht diese Restriktionen durch seine molekulare Masse von 508,5u (g/mol), welche durch den Anhang von einem halben Weinsäuremolekül an die chemische Struktur erreicht wird.

Ebenfalls sind in der chemischen Struktur von 1D-LSD Cycloalkyldimethylcarbonylreste enthalten, im NpSG sind aber nur Cycloalkylcarbonyle angegeben, nicht Cycloalkylcarbonyle mit zusätzlichen Substitutionen.

Da im NpSG explizit angegeben sein muss, welche Substitutionen verboten sind, ist 1D-LSD nicht vom NpSG erfasst und somit 100 % legal in Deutschland.

Sollte sich der Gesetzestext ändern, geschieht dies nicht über Nacht, sondern muss erst alle Instanzen der Gesetzgebung durchlaufen. In diesem Fall würden wir euch rechtzeitig informieren und ihr hättet noch ausreichend Zeit für ausgiebige Forschungen.

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