1S‑LSD: Kein Verbot am 26.09. – was der Bundesrat wirklich beschlossen hat und wie es jetzt weitergeht
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Am 26.09.2025 hat der Bundesrat kein Verbot von 1S‑LSD beschlossen, sondern eine Stellungnahme zur laufenden NpSG‑Gesetzesnovelle abgegeben.
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Die Novelle regelt vor allem Lachgas (N₂O), GBL und BDO (neue Anlage 2; Schwellen, Vertriebs‑ und Abgaberegeln) – LSD‑Derivate sind darin nicht enthalten.
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LSD‑Derivate (inkl. 1S‑LSD) tauchen nur als Empfehlung in der Stellungnahme auf: Die Formulierung in Anlage 1 Nr. 5.2 soll so präzisiert werden, dass Umgehungen künftig schwerer möglich sind.
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Selbst wenn der Bundestag diesen Vorschlag übernimmt und das Gesetz beschlossen wird, sieht der Entwurf ein Inkrafttreten erst drei Monate nach der Verkündung vor – über diesen Weg nicht vor Frühjahr 2026.