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Warum war 1D-LSD legal?

Warum war 1D-LSD legal?

22.11.2023

Kurz gesagt

1D-LSD und 1D-AL-LAD waren in Deutschland legal, da ihre chemische Struktur nicht im NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) aufgeführt wurde. Zuvor wurden bereits die Vorgänger 1cP-LSD, sowie 1V-LSD in diesem aufgenommen und somit ebenso nicht legal.

Vollständige Erklärung

1D-LSD (1-(1,2-Dimetyhlcyclobutan-1-Carbonyl)-Lysergsäurediethylamid hemi-L-Tartrat) und 1D-AL-LAD sind sogenannte LSD-Derivate oder werden auch als "Prodrug" bezeichnet. Das heißt, 1D-LSD ist eine Abwandlung der Lysergsäure, welche natürlich im Mutterkornpilz vorkommt und der Grundstoff zu „herkömmlichen“ LSD (Lysergsäurediethylamid) ist.

LSD ist durch das Betäubungsmittelgesetz in Deutschland schon seit 1971 verboten. Derivate von LSD, wie das mittlerweile verbotene 1cP-LSD oder 1V-LSD, werden jedoch nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst. Diese sind im NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) geregelt. Dieses Gesetz definiert genau, welche Substanzen verboten sind.

Entscheidend für die Legalität von 1D-LSD und 1D-AL-LAD waren besonders zwei Faktoren im mittlerweile überarbeiteten Gesetzestext. Diese sind zum einen die Definition, dass Derivate mit einer molekularen Masse bis 500u (g/mol) verboten sind und die Auflistung von Cycloalkylcarbonyle, welche ebenfalls verboten sind.

1D-LSD umging diese Restriktionen durch seine molekulare Masse von 508,5u (g/mol), welche durch den Anhang von einem halben Weinsäuremolekül an die chemische Struktur erreicht wurde.

Ebenfalls sind in der chemischen Struktur von 1D-LSD Cycloalkyldimethylcarbonylreste enthalten, im NpSG waren aber nur Cycloalkylcarbonyle angegeben, nicht Cycloalkylcarbonyle mit zusätzlichen Substitutionen.

Gesetztestexte ändern sich nicht über Nacht, doch werden sie stetig angepasst. Aus diesem Grund wurde Mitte 2024 der Handel mit 1D-LSD verboten. 

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