Einleitung
Am 14.06.2024 wurde der Handel und die Herstellung des bis dahin legalen 1D LSD durch einen Beschluss des Deutschen Bundesrats verboten. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe zum Verbot, dessen Auswirkungen auf die Forschung und die neuen Möglichkeiten, die sich nun ergeben haben.
1D LSD war eine enorm wichtiges Werkzeug für alle Forscher, doch worum handelt es sich bei dieser Chemikalie überhaupt. Bei 1D LSD handelt es sich um ein in seiner Molekularstruktur minimal verändertes Derivat zu LSD, welches für Forscher bis Juni 2024 legal erhältlich war.
Doch wieso genau war es legal, wieso wurde es verboten und wie kommt so ein Verbot überhaupt zustande?
Warum war 1D LSD legal?
Wie bereits erwähnt, ähnelt 1D LSD in seiner chemischen Struktur LSD extrem, ist aber eben nicht identisch zu diesem. Analysiert man die Chemikalie, fällt direkt auf, dass ihr im Vergleich zu LSD ein Sauerstoffatom fehlt, was dazu führt, dass es sich um eine eigenständige Substanz handelt. Aus diesem Grund viel es nicht in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Für die Regulierung solcher Substanzen ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) zuständig. Dieses verbietet den Handel und die Herstellung seiner beinhalteten Substanzen, der Besitz hingegen bleibt straffrei. 1D LSD war bis zum 14.06.2024 nicht in diesem Gesetz erfasst, was es Forschern erlaubte, diese Substanz zu erwerben und wissenschaftliche Experimente mit dieser durchzuführen.
Warum wurde 1D LSD verboten?
Das Verbot hat sich leider schon frühzeitig angekündigt. Durch den Verkauf von 1D LSD in Warenautomaten und die damit verbundene negative Publicity in den Medien, brachte das Derivat aktiv ins Gespräch, was nicht hilfreich für dessen Verbleib in der gesetzlichen Grauzone war.
So geriet das Derivat also schnell auch ins Fadenkreuz der Behörden und Politik, welche bemängelten, dass die Abgabe durch die Warenautomaten zu unkontrolliert sei und es missbräuchlich genutzt werden könne. Um potenzielle Risiken einzudämmen, beschloss der Gesetzgeber, ein Verbot des Derivats in die Wege zu leiten.
Wie kam das Verbot zustande?
Am 14.06.2024 beschloss der Deutsche Bundesrat das Verbot von Lachgas (NO₂) durch seine Aufnahme in das NpSG. Diese Maßnahme trat final zum 27.06.2024 in Kraft. Neben dem Hauptthema "Lachgas" in dieser Sitzung wurde 1D LSD mehr oder weniger durchgewunken, sodass auch dieses ins NpSG aufgenommen wurde.
Generell ist es aber gekommen, wie bei den Verboten von 1V LSD und 1cP LSD zuvor: Die Chemiker entwickelten mit der Zeit ein neues Derivat, welches nicht durch das NpSG oder BtMG reguliert wird. Dieses ist dann wieder straffrei erhältlich, bis es in eines der Gesetzes aufgenommen wird. Eine Art Katz-und-Maus-Spiel zwischen dem Gesetzgeber und der Wissenschaftler-Community.
Was bedeutet das Verbot für mich als Forscher?
Für dich als Forscher ist kurz gesagt relevant:
- Der Besitz von 1D LSD bleibt straffrei: Besitzt du also aktuell 1D LSD in deinem Labor, so ist das kein Problem und du kannst es weiter für Forschungszwecke nutzen.
- Die Herstellung und der Handel ist verboten: Kaufen kannst du seit dem 27.06.2024 kein 1D LSD mehr und dieses Derivat darf auch nicht mehr synthetisiert werden.
Experimente, die du also schon begonnen hast, kannst du also nur mit bereits erworbenen Derivaten fortsetzen oder Chemikalien verwenden, die 1D LSD verblüffend ähnlich sind.
Gibt es schon ein neues Derivat?
Ja! Wir sind stolz, dir und der Community das neue Derivat 1S LSD vorstellen zu dürfen. Hierbei handelt es sich um ein völlig legales Derivat (Stand 02/2025), welches du in unserem Store acid-berlin.de erwerben kannst. Dieses Derivat unterscheidet sich in seiner molekularen Struktur nur minimal von 1D LSD. Unabhängige Analysen haben bereits belegt, dass sich Experimente mit 1D LSD nahezu perfekt reproduzieren lassen.
Wichtig ist: Wir bei Acid Berlin legen höchsten Wert auf Qualität. All unsere Produkte sind als Forschungschemikalien zu nutzen und nicht für den Konsum bestimmt. Bitte informiere dich vorab in unserem FAQ oder im Netz über deine bestellten Produkte und scroll dich gerne durch. Sicher ist auch für dich die passende Produktausführung dabei!
Fazit
Trotz des Verbots ließ sich die Community nicht unterkriegen. Forscher entwickelten ein neues Derivat, 1S LSD, welches nicht im NpSG reguliert ist (Stand 02/2025). Sein Vorgänger 1S LSD, dessen Handel und Herstellung mittlerweile verboten ist, bleibt wohl allen Forschern in bester Erinnerung.
Wer zum Zeitpunkt des Verbots am 14.06.2024 noch einen Vorrat 1D LSD in seinem Labor hat, braucht sich keine Sorgen machen: Der Besitz dieser Chemikalie bleibt weiterhin straffrei, sodass Forschungen mit dieser fortgesetzt werden können.